DAZ aktuell

Freie Apothekerschaft zieht vor Gericht

Die FA will die Bundesrepublik Deutschland auf Anpassung des Fixhonorars verklagen

mz | Die Freie Apothekerschaft ist überzeugt: Das Bundeswirtschaftsministerium hat eigentlich die Pflicht, für eine regelmäßige Anpassung zu sorgen. In der Stagnation des Festzuschlags seit dessen Einführung im Jahr 2004 sieht der Verein eine Hauptursache des Apothekensterbens. Die Freie Apothekerschaft will daher jetzt vor dem Verwaltungsgericht Berlin gegen die Bundesrepublik klagen, um genau dies feststellen zu lassen.

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