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Urteil stärkt Rezepturprivileg

OVG Schleswig-Holstein: Rezeptur und Defektur auch für Praxisbedarf zulässig

tmb | Rezeptur- und Defekturarzneimittel dürfen auch für den Praxisbedarf hergestellt werden. Die Beschränkung auf 100 Packungen bei Defekturen bedeutet keine Beschränkung der Patientenzahl. Dies sind die Kernpunkte einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Schleswig-Holstein, das damit ein erstinstanzliches Urteil mit gegenteiligem Tenor änderte.

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