DAZ aktuell

Keine getrennte Abrechnung von Papier- und E-Rezepten

Der Hamburger Apothekerverein stellt in einem Rundschreiben klar

tmb | Die vertraglichen Regeln und die praktische Gestaltung der Rezeptabrechnung setzen voraus, dass Apotheken jeweils alle ihre Rezepte auf einem einheitlichen Weg abrechnen. Auch getrennte Verfahren für Papier- und E-Rezepte funktionieren nicht, wie der Hamburger Apothekerverein in einem Rundschreiben verdeutlicht hat.

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