Interpharm ApothekenRechtTag

Einzelimporte in Zeiten von Engpässen

Was ist erlaubt, was ist verboten?

ks | Lieferengpässe bei Arzneimitteln stellen die Patientenversorgung immer wieder vor Herausforderungen. Eine Lösung können Importe sein – sofern die fehlenden Arzneimittel in einem anderen Land keine Mangelware sind. Was genau bei Einzelimporten nach § 73 Abs. 3 Arzneimittelgesetz (AMG) zu be­achten ist, erläuterte Rechtsanwalt Dr. Ulrich Grau aus Berlin.

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