Adexa-Info

Kinderkrankengeld 2024

Was gilt nach Auslaufen der Corona-Sonderregeln?

Seit dem 1. Januar 2024 kann jeder gesetzlich versicherte Elternteil jährlich maximal 15 Arbeitstage Kinderkrankengeld pro Kind erhalten, wenn auch das Kind gesetzlich versichert ist. Bei mehreren Kindern besteht Anspruch auf insgesamt 35 Tage. Für Alleinerziehende gilt die doppelte Zahl an Tagen. Außerdem wurde die Möglichkeit einer telefonischen Krankschreibung geschaffen.

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