DAZ aktuell

Bezeichnung des Berufs prüfen

Neue Fehlerquelle beim E-Rezept

jb | Bei E-Rezepten taucht die Frage auf, welche Berufsbezeichnung zulässig ist. Der Deutsche Apothekerverband (DAV) rät angesichts des Retaxrisikos, diese zu prüfen und E-Rezepte gegebenenfalls zurückzuweisen und neu ausstellen zu lassen.

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