DAZ aktuell

Notdienst neu definieren

BVDAK-Chef macht Vorschlag

gbg/jr | Stefan Hartmann, Chef des Bundesverbands Deutscher Apo­thekenkooperationen (BVDAK), erachtet die seitherige Lösung des Notdienstes als unzureichend. Die ABDA soll in seinem Vorschlag zur Neuregelung der Dienstbereitschaft eine zentrale Rolle spielen.
Foto: Comofoto/AdobeStock

Derzeit sind für die Organisation des Notdienstes in Deutschland die 17 Apothekerkammern zuständig. Der 1. Vorsitzende des Bundesverbands Deutscher Apothekenkooperationen (BVDAK), Stefan Hartmann, würde gerne die ABDA in die Pflicht nehmen: Sie soll die Struktur des Apothekennotdienstes übernehmen. Mit Blick auf die stetig sinkende Zahl der Apotheken hierzulande hält er es für notwendig, die Regelung der Dienstbereitschaft komplett neu und bundesweit EDV-gestützt aufzustellen. Turnusnotdienste mit maximal einem Notdienst im Monat von 8 bis 22 Uhr seien „vollkommen ausreichend“. Im Hinblick auf den ALBVVG-Entwurf, der eine 50-Cent-Vergütung für das apothekerliche Lieferengpass-Management vorsieht, findet Hartmann laut einer Pressemitteilung des Verbands deut­liche Worte: „Ich habe den Eindruck, dass wir Apotheker mit unseren Teams nur noch lästige Kostenverursacher sind, die ausgequetscht werden können.“ Das sei in den übrigen Bereichen des Gesundheitswesens wie etwa im Krankenhaussektor, bei der Notfallversorgung oder im Pflegebereich ganz ähnlich, meint Hartmann. |

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