DAZ aktuell

DAT-Anträge per Mail

Textform genügt künftig

ks/jr | Es muss kein eigenhändig unterzeichneter Brief mehr sein: Zum nächsten Deutschen Apothekertag können Anträge auch per E-Mail eingereicht werden. Eine entsprechende Änderung der Geschäfts­ordnung hat die ABDA-Mitgliederversammlung beschlossen.
Foto: Rawf8/AdobeStock

Seit 2012 sieht die Geschäftsordnung für die Hauptversammlung der Deutschen Apothekerinnen und Apotheker vor, dass sämtliche Anträge zur Hauptversammlung die gesetzliche Schriftform (§ 126 Abs. 1 Bürger­liches Gesetzbuch [BGB]) einhalten müssen. Dies heißt: Sie müssen schriftlich abgefasst und eigenhändig vom Antragsteller unterzeichnet werden. Mittlerweile ist die ABDA zu der Erkenntnis gekommen, dass die Vorteile der Schriftform für die Rechts­sicherheit die damit verbundenen Nachteile (Postversand, Gefahr der Fristversäumnis) nicht mehr überwiegen. Daher soll künftig auch für alle anderen Anträge die sogenannte Textform (§ 126b BGB) genügen. Diese erfordert „eine lesbare Erklärung, in der die Person des Erklärenden genannt ist, auf einem dauerhaften Datenträger“. Damit sind insbesondere E-Mails erfasst, aber auch Telefax. Der Vorteil: Eine eigenhändige oder elektronische Unterschrift ist nicht nötig. Verbindlich vorgegeben werden hingegen die Adressen, an welche Anträge zu richten sind, um die rechtzeitige Bearbeitung sicherzustellen und ihren Eingang rechts­sicher nachzuvollziehen. |

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.