DAZ aktuell

Warum die Charge auf das E-Rezept muss

DAV rechtfertigt Vorgabe und wehrt sich gegen den Vorwurf der Untätigkeit

jb/ral | Bei E-Rezepten muss der sogenannte Abgabedatensatz ans Rechenzentrum übermittelt werden. Der enthält die für die Abrechnung notwendigen Informationen sowie die Chargenbezeichnung des Arzneimittels. Letzteres stieß bei Apothekern auf Kritik, da sie einen weiteren Retaxgrund befürchten. Der Deutsche Apothekerverband (DAV) hat in einem Statement nun den Hintergrund der Vorgabe er­läutert. Zudem wehrt er sich gegen Vorwürfe, er habe sich nicht um ­Lösungen für Probleme im Zusammenhang mit der Chargenübermittlung bemüht.

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