DAZ aktuell

Kein Recht auf Natrium-Pentobarbital

Bundesverwaltungsgericht: Es gibt alternative Wege zur Selbsttötung

ks | Haben Sterbewillige das Recht, dass ihnen das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) den Erwerb von Natrium-Pentobarbital zur Selbsttötung erlaubt? Das Bundesverwaltungs­gericht in Leipzig hat jetzt entschieden: Nein, denn es gibt alternative, medizinisch begleitete, Möglich­keiten, sich das Leben zu nehmen. Versagt das BfArM die begehrte Erlaubnis, sei dies mit dem durch das Grundgesetz geschützten Recht auf selbstbestimmtes Sterben vereinbar. (BVerwG, Urteil vom 7. November 2023, Az.: BVerwG 3 C 8.22, BVerwG 3 C 9.22)

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