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BfArM veröffentlicht neue Dringlichkeitsliste für Kinderarzneimittel

Voraussichtlich ab 1. Dezember können Apotheken gelistete Arzneimittel flexibler austauschen

ks | Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat eine aktualisierte Dringlichkeitsliste für Kinderarzneimittel veröffentlicht. Diese Liste ist für Apotheken künftig wichtig: Sobald das Pflegestudiumstärkungsgesetz in Kraft getreten ist, dürfen sie die dort gelisteten Kinderfertigarzneimittel gegen ein wirkstoffgleiches Fertigarzneimittel oder gegen eine Rezeptur austauschen, beides auch in anderer Darreichungsform und ohne Rücksprache mit dem Arzt.

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