Pharmazeutisches Recht

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Bundesrepublik Deutschland

Arzneimittel-Richtlinie zur Anlage XII und XIIa: Finerenon

Im amtlichen Teil des Bundesanzeigers vom 4. Oktober 2023 (BAnz AT 04.10.2023 B1) ist eine „Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie: Anlage XII – Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach § 35a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) und Anlage XIIa – Kombinationen von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach § 35a SGB V – Finerenon (chronische Nierenerkrankung bei Typ-2-Diabetes, Stadium 3 und 4 mit Albuminurie)“ vom 17. August 2023 abgedruckt.*
 

Arzneimittel-Richtlinie zur Anlage XII: Änderung der Geltungsdauer

Im amtlichen Teil des Bundesanzeigers vom 5. Oktober 2023 (BAnz AT 05.10.2023 B3) ist eine „Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie: Anlage XII – Änderung der Angaben zur Geltungsdauer eines Beschlusses über die Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach § 35a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) – Ravulizumab (neues Anwendungsgebiet: Myasthenia gravis, AChR-Antikörper+)“ vom 21. September 2023 abgedruckt.*
 

Arzneimittel-Richtlinie zur Anlage XII: Sotorasib

Im amtlichen Teil des Bundesanzeigers vom 6. Oktober 2023 (BAnz AT 06.10.2023 B1) ist eine „Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie: Anlage XII – Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach § 35a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) – Sotorasib (Neubewertung nach Fristablauf: Lungenkarzinom, nicht-kleinzelliges, KRAS G12C-Mutation, ≥ 1 Vortherapie)“ vom 3. August 2023 abgedruckt.*
 

Fortschreibung der Produktgruppe 38

Im amtlichen Teil des Bundesanzeigers vom 5. Oktober 2023 (BAnz AT 05.10.2023 B2) ist eine „Bekanntmachung des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen über die Fortschreibung der Produktgruppe 38 ‚Armprothesen‘ des Hilfsmittelverzeichnisses nach § 139 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V)“ vom 7. September 2023 abgedruckt.*
 

* Den Bundesanzeiger können Sie auf der Internetseite www.bundesanzeiger.de (auch in einer kostenlosen Newsletter-Version) abonnieren.

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