DAZ aktuell

Druckmittel für die Preisverhandlung

DAV kündigt die Anlagen 1 und 2 der Hilfstaxe

jb/ral | Für die Abrechnung von Rezepturen ist für Apotheken die Hilfstaxe maßgeblich. Die Anlagen 1 und 2 des Vertrages über die Preisbildung für Stoffe und Zu­bereitungen aus Stoffen, wie die Hilfstaxe offiziell heißt, hat der Deutsche Apothekerverband (DAV) aber nun gekündigt. Hintergrund ist die Weigerung der Kassen, Preisanpassungen vorzunehmen, die aber aufgrund von massiven Preissteigerungen bei den Einkaufspreisen in den Augen des DAV unabdingbar sind.

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