Die Seite 3

Schieflage bei OTX

Dr. Thomas Müller-Bohn, DAZ-Redakteur

Beim Pharmacon in Schladming hat die ABDA ihre berufspolitischen Forderungen aufgelistet. ABDA-Hauptgeschäftsführer Schmitz kündigte an, daraus ein Paket zu schnüren und es der Politik vorzulegen. So weit, so gut – so selbstverständlich. Die Inhalte sind längst bekannt und waren überwiegend schon Themen des Deutschen Apothekertages im September: höheres Honorar, Verstetigung der Corona-Ausnahmen, Abschaffung der Präqualifizierung, keine Haftung für den Herstellerabschlag und ein Honorar für das Inkasso. Warum hat die ABDA dieses Paket nicht schon längst abgeschickt?

Zugegeben, auch eine erneute Übermittlung solcher Botschaften ist sinnvoll. Denn natürlich müssen Argumente in der Politik wiederholt werden, um dicke Bretter zu bohren. Doch für die nötige Aufmerksamkeit sollten aktuelle Ergänzungen sorgen. Dafür drängen sich derzeit die Lieferengpässe auf, die jetzt ganz oben in der öffentlichen Wahrnehmung stehen. Das greift die ABDA mit der Forderung nach einem Honorar für das Engpass­management auf. Doch diese Idee ist durch den lächerlichen 50-Cent-Vorschlag politisch schon erledigt, bevor ernsthaft darüber diskutiert werden konnte.

Das größere grundsätzliche Honorarproblem dahinter kommt dagegen in der Debatte viel zu kurz. Die Vergütung der Apotheken für verordnete nicht rezeptpflichtige Arzneimittel (OTX) ist bei den typischen Festbetragsarzneimitteln für Kinder mit Preisen im einstelligen Euro-Bereich viel geringer als bei Rx-Arzneimitteln im gleichen Preissegment. Das ist eine der vielen unwirtschaftlichen Regelungen, die Apotheken bisher hinnehmen. Die Produkte wurden meist zu ordentlichen Konditionen gehandelt und erzielten auch OTC-Umsätze. Wenn damit nun aber vielfach ein mühsames Lieferengpass­management verbunden ist, bricht diese Kalkulation zusammen. Darüber dürfen die gestaffelten, auf den ersten Blick hohen prozentualen Preisaufschläge nicht hinwegtäuschen. Zu bedenken ist auch der in diesem Fall fünfprozentige Kassenabschlag, der auf den Verkaufspreis bezogen ist. Bei einem Listeneinkaufspreis von 3 Euro erhält die Apotheke nach Abzug des Kassenabschlags 1,62 Euro als Rohertrag, bei 7 Euro sind es 2,84 Euro. Zusätzliche Einkaufsvorteile können bei solchen Größenordnungen nur im Centbereich liegen und erübrigen sich bei Lieferengpässen. In jedem Fall bleibt nur ein Bruchteil des (zu niedrigen) Rohertrags von 6,67 Euro, den ein niedrigpreisiges Rx-Arzneimittel ab 1. Februar mit dem neuen Kassenabschlag einbringt. Die Mühe ist dagegen derzeit oft größer als im Rx-Bereich.

Jetzt mehr Honorar für OTX zu fordern, wäre angesichts der anderen größeren und wichtigeren Forderungen wahrscheinlich eine unproduktive Verzettelung. Doch im Zusammenhang mit den Lieferengpässen auch sehr deutlich auf dieses Thema hinzuweisen, erscheint dringend geboten. Denn hier zeigt sich erneut, wie das Rx-Honorar für Misch­kalkulationen herhalten muss. Damit ist die zunehmende Schief­lage bei OTX ein weiteres überzeugendes Argument für die dringend nötige Anpassung beim Rx-Honorar.

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