DAZ aktuell

BPI befürchtet Engpässe bei Sterilarzneimitteln

Verschärfte GMP-Anforderungen könnten Folgen haben

gg/ral | Für die Herstellung von Arzneimitteln gelten die Vorschriften der „guten Herstellungspraxis“ (good manufacturing practise, GMP). An diesen Vorschriften wurde für den Fall der sterilen Arzneimittel seit Jahren gefeilt. Am 25. August trat nun die Aktualisierung in Kraft. Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) hat sich dazu gemeldet. Er befürchtet angesichts nun strengerer Vorgaben Lieferengpässe bei Sterilarzneimitteln.

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