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ALBVVG – was gilt sofort, was noch nicht?

Nicht alle Regelungen des Engpassgesetzes werden direkt spürbar

jb/ks | Die Verstetigung der erleichterten Austauschregeln, Wegfall der Präqualifizierung bei apotheken­üblichen Hilfsmitteln und eine Pauschale von 50 Cent, wenn Arzneimittel nicht lieferbar sind – zwar viel zu wenig, aber besser als nichts: Das vergangene Woche in Kraft getretene Engpassgesetz hält neben Maßnahmen zur Bekämpfung der Lieferengpässe für die Apotheken willkommene Neuregelungen bereit. Doch nicht alle machen sich sofort bemerkbar.

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