DAZ aktuell

Arztname muss nicht geprüft werden

Beschluss zu E-Rezept und elektronischer Signatur

gbg/ral | Bevor das E-Rezept richtig durchstartet, sollten Retax-Fallen ausgeräumt werden. Ein Beschluss, den die Gematik am 22. Juni 2023 gefasst hat, zielt darauf ab: Weicht der Arztname im E-Rezept von jenem in der elektronischen Signatur ab, drohen den Apotheken wohl keine Retaxationen mehr.

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