Foto: DAZ/Sket

Retaxfall des Monats

Fehlendes BtM-„A“

Ältere Rezepte werden weiterhin retaxiert

Mit den letzten Änderungen der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV) sind seit dem 8. April 2023 die Höchstmengen für BtM gestrichen worden. Somit müssen Ärzte diese nicht mehr berücksichtigen und Rezepte nicht mehr mit dem „A“ kennzeichnen. Allerdings ist die Retaxfrist für Rezepte, die vor den Änderungen der BtMVV ausgestellt und abgerechnet wurden, noch lange nicht abgelaufen und es stellt sich die Frage, ob Krankenkassen weiterhin auch ältere BtM-Rezepte retaxieren, wenn dort die damals geltenden Höchstmengen überschritten wurden und das „A“ nicht auf dem Rezept angegeben war.

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