DAZ aktuell

Skonto: Großhandels-Mindestpreis darf nicht unterschritten werden

Oberlandesgericht Brandenburg hält Skonto von Haemato Pharm für unzulässig

ks/ral | Welche Rabatte und Skonti dürften Pharmagroßhändler und Pharmaunternehmen, die ihre Arzneimittel im Direktvertrieb anbieten, Apotheken gewähren? Der Gesetzgeber wollte diese Frage eigentlich klar regeln – dennoch beschäftigt sie die Rechtsprechung bereits seit Jahren. So auch aktuell wieder. Ein direktvertreibendes Pharma­unternehmen hat Apotheken für eine vorfristige Zahlung ein Skonto angeboten und damit den Großhandels-Mindestpreis unterschritten. Das ist unzulässig, hat das Oberlandes­gericht Brandenburg entschieden.

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