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Zählt der Protesttag als Arbeitszeit?

Wie die juristische Lage für nicht-protestierende Mitarbeiter ist, wenn die Apotheke zu bleibt

jb/jr | Die ABDA hat für den 14. Juni zum Protesttag aufgerufen, an dem Apotheken auf ihre Lage aufmerksam machen sollen. Müssen Mit­arbeiter, die nicht protestieren, an diesem Tag Urlaub nehmen oder müssen sie Überstunden abfeiern? Adexa-Rechtsanwältin Minou Hansen gibt Auskunft.

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