Adexa-Info

Willkommen bei ADEXA

Das spricht jetzt für die Mitgliedschaft

Sie sind noch nicht Mitglied bei ADEXA oder wollen eine Kollegin werben? Noch bis zum 31. Mai 2023 haben wir ein besonders attraktives Angebot für Sie.

Willkommen bei ADEXA

Es gibt gute Gründe, um ADEXA-Mitglied zu werden. Viele Apotheken­angestellte wollen sich absichern: sei es für künftige Probleme am Arbeitsplatz oder auch bei einer konkreten Auseinandersetzung. Andere möchten ihre berufspolitische Interessenver­tretung stärken. Und wieder andere wissen: Als Gewerkschaftsmitglied unterstützen sie die Arbeit der ADEXA-Tarifkommission.

Tarifliche Ansprüche

Ein wichtiger Anstoß für Apothekenangestellte in Sachsen war der ab Anfang 2023 geltende Gehaltstarif­vertrag, den die ADEXA-Tarifkommission nach Jahren der Tariflosigkeit für diesen Kammerbezirk abschließen konnte. Aber auch in den beiden anderen Tarifbereichen (ADA und TGL Nordrhein) gab es Tariferhöhungen aus den laufenden Tarifverträgen.

Anspruch auf das Tarifgehalt und die Tariferhöhungen hat man nur bei Tarifbindung. Sie ist automatisch hergestellt, wenn Beschäftigte und Arbeitgebende Mitglied in ihrer tarifschließenden Organisation sind. Es ist aber empfehlenswert, die Geltung des jeweiligen Rahmentarifvertrages auch zusätzlich im Arbeitsvertrag zu vereinbaren!

Weitere Ansprüche auf Basis der Tarifverträge sind zum Beispiel ein höherer Urlaubsanspruch, Mehr­arbeitszuschläge, ein 13. Tarifgehalt oder eine Freistellung für fachliche Fortbildung.

Expertinnen für Arbeitsrecht

Wenn man seinen Arbeitsvertrag von der ADEXA-Rechtsabteilung prüfen lässt, bevor man unterschreibt, lässt sich manch eine künftige Auseinandersetzung mit der Apothekenleitung vermeiden. Auch bei Arbeitszeugnissen ist es ratsam, sich eine Einschätzung und gegebenenfalls Korrektur von den ADEXA-Juristinnen geben zu lassen.

Anspruch auf kostenlose Rechtsberatung inklusive des Schriftwechsels mit der Apothekenleitung besteht vom Tag des Beitritts an!

Mai-Aktion

Foto: electriceye/Adobe Stock

Sie möchten Anspruch auf arbeitsrechtliche Beratung und die Leistungen der Tarifverträge wie Sonderzahlung und Fort­bildungsurlaub? Werden Sie im Rahmen unserer Mai-Aktion Mitglied bei ADEXA und wir schenken Ihnen bis Ende des Jahres den Mitgliedsbeitrag. Der Beitritt ist online möglich unter www.adexa-online.de/mitglied-werden.

Eintritt im Mai, bis Jahresende beitragsfrei

Was den Anstoß gibt, Gewerkschaftsmitglied zu werden, ist von Person zu Person unterschiedlich. In jedem Fall profitiert man von einer starken Gemeinschaft, von fachkundiger Beratung und Hilfe bei arbeitsrecht­lichen Problemen.

Wäre das nicht auch wichtig für Sie? Dann gehen Sie gleich zu unserem Formular unter www.adexa-online.de/mitglied-werden. Beim Eintritt im Rahmen der diesjährigen Mai-Aktion entfällt für Sie bis zum Jahresende 2023 der Mitgliedsbeitrag.

Oder wollen Sie eine Kollegin oder einen Kollegen werben? Dann können Sie als Werbende ein kleines Dankeschön bekommen. |

Sigrid Joachimsthaler

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