Retaxfall des Monats

Achtung Mehrkosten!

GKV zahlt nur, wenn ein Rabattarzneimittel nicht lieferbar ist

Lieferengpässe bestimmen den Alltag in Apotheken – und damit auch die Diskussion um Mehr­kosten, wenn keine aufzahlungsfreien Präparate zur Verfügung stehen. Der Rahmenvertrag sieht zwar eine Regelung für den Fall vor, dass Rabattarzneimittel nicht lieferbar sind, doch diese ist in der Praxis selten ausreichend. Die Konsequenz: Apotheken erhalten Mehrkostenretaxationen.

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