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„Belastungen abfedern“

Neue Allgemeinverfügung in Rheinland-Pfalz ermöglicht flexiblere Öffnungszeiten von Apotheken

gbg/jr | Seit dem 12. Mai gilt in Rheinland-Pfalz eine neue Allgemeinverfügung, die Apotheken mehr Flexibilität bei der Ausgestaltung ihrer Öffnungszeiten einräumt. Der Landes­apothekerkammer zufolge soll dadurch die Arbeitsbelastung des Apothekenpersonals ab­gefedert werden.

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