DAZ aktuell

Vorerst kein Genusscannabis aus der Apotheke

Erster Entwurf für Cannabisabgabegesetz liegt vor

ks | Für Erwachsene soll Cannabis zu Genusszwecken künftig legal sein – allerdings innerhalb eines klar abgesteckten Rechtsrahmens. Ein erster Entwurf für ein eigenständiges „Gesetz zur kontrollierten Abgabe von Cannabis“ umfasst 54 Paragrafen, die neben der Abgabe u. a. den privaten und nicht kommerziellen Anbau regeln. Ein eigenes Kapitel ist für Medizinalcannabis vorgesehen – denn dieses soll künftig nicht mehr in den Anwendungsbereich des Betäubungsmittelgesetzes fallen. Dies ist im Grunde auch der einzig bemerkenswerte Punkt für Apotheken. Ansonsten spielen sie in diesem Gesetz keine Rolle.

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