DAZ aktuell

Kein ärztliches Dispensieren

Apothekerliche Abgabe gestärkt

jr | Dass das Dispensieren von Arzneimitteln den Apothekern obliegt, bestärkte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach bei einem Gespräch unter anderem mit der ABDA-Spitze. Er sprach sich klar gegen eine Ausweitung des ärzt­lichen Abgaberechts aus.
Foto: wildworx/AdobeStock

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sicherte zu, dass es keine Ausdehnung des ärztlichen Dispensierrechts geben wird. Bei einem Treffen mit ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening, dem Präsidenten der Bundesapothekerkammer Thomas Benkert und dem kommissarischen Vorsitzenden des Deutschen Apothekerverbandes Hans-Peter Hubmann, meinte Lauterbach, dass Ärzte nur noch bis Jahresende Paxlovid vergüten können und es keine weiteren Dispensierideen gebe. Dass Mediziner das COVID-19-Therapeutikum ausgeben und abrechnen durften, war Teil der SARS-CoV-2-Arzneimittel-Versorgungsverordnung. Vor Ostern ist diese Verordnung ausgelaufen. Seit einer Allgemeinverfügung aus dem Bundesgesundheitsministerium vom August 2022 darf Paxlovid direkt von einem Arzt an den Patienten abgegeben werden. Diese Verfügung über das Dispensierrecht als solches gilt noch bis Ende Dezember 2023 und läuft dann automatisch aus. Overwiening begrüßte, dass der Minister die hoheitliche Aufgabe des Dispensierens für Apotheker als Experten rund um die Arzneimittel anerkannte und stärkte. |

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