DAZ aktuell

UPD-Gesetz verzögert sich

BMG und ABDA im Austausch

ks | Mit dem Gesetz zur Umstrukturierung der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) wurden die wichtigsten Austauschregeln der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung temporär verlängert. Doch einen nahtlosen Übergang gab es nicht.
Foto: fotomek/AdobeStock

Eigentlich schien alles klar: Durch das UPD-Gesetz sollten Apotheken nach Karfreitag die aus der Pandemie gewohnte „Beinfreiheit“ vorerst beibehalten. Doch das Inkrafttreten dieses Gesetzes hat sich verzögert. Bis Gründonnerstag hätte es im Bundesgesetzblatt verkündet werden müssen, um nahtlos an die auslaufende SARS-CoV-2-AMVV anzuschließen. Doch bis Redaktionsschluss dieser DAZ am vergangenen Dienstag war nichts passiert. Ein Sprecher des Bundesgesundheitsministe­riums (BMG) erklärte auf Nachfrage, dass die Bekanntmachung im Bundesgesetzblatt „für April 2023 vorgesehen“ sei. Das BMG werde „auf die für die Umsetzung der Regelungen zustän­digen Stellen zugehen und für eine Lösung im Sinne des vom Gesetzgeber beabsichtigten Regelungsziels eintreten.“ Und auch die ABDA erklärte, dass sie mit dem BMG in engem Austausch stehe. „Wir erwarten, dass das BMG die nahtlose Abrechnung der Apotheken gemäß den bisherigen Austauschregelungen der SARS-CoV-2-AMVV unterstützt und dafür Sorge trägt, dass die Krankenkassen die Abrechnungen in vorgenanntem Sinne einschränkungslos akzeptieren“, sagte ein Sprecher. |

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