DAZ aktuell

Bundestag als Korrektiv zum Ministerium

Verlängerung der erweiterten Abgaberegelungen beschlossen / Bundesrat am Zug

ks | Die flexiblen Abgaberegelungen, die Apotheken in der Pandemie und erst recht in Zeiten der Lieferengpässe schätzen gelernt haben, sind ihrer Verlängerung ein Stück näher gekommen. Am 16. März beschloss der Bundestag eine gesetz­liche Übergangsregelung bis 31. Juli 2023 – eingebettet in das Gesetz­gebungsverfahren zur Umstrukturierung der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD). Nun ist noch der Bundesrat am Zug.

Die Parlamentarier sind sich einig: Die Regelungen der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung, die Apotheken mehr Freiheiten geben, wenn ein Arzneimittel nicht vorrätig oder nicht lieferbar ist, sind in Zeiten der Lieferengpässe essenziell, um die Patientenversorgung sicherzustellen. Daher haben die Ampelfraktionen in der vergangenen Woche in einer Blitzaktion dafür gesorgt, dass sie auch über den 7. April hinaus erhalten bleiben. Möglich machen das Übergangsregelungen, die zeitlich befristet ins Sozialgesetzbuch V und die Apothekenbetriebsordnung eingeführt werden. Danach, so der Plan oder zumindest die Hoffnung, soll das Lieferengpass-Gesetz für eine Anschlussregelung sorgen (siehe hierzu auch AZ Nr. 12, 2023, S. 1 und 8).

Der Gesetzentwurf für eine Reform der UPD, der als Omnibus für diese Änderungen gedient hat, muss nun noch einmal den Bundesrat durchlaufen. Zustimmungspflichtig ist er aber nicht. Nächster Termin für die Plenums­sitzung der Länder ist der 31. März. Läuft alles glatt, wovon auszugehen sein dürfte, bleiben noch ein paar Tage für die letzten formellen Schritte, die das Inkrafttreten zum 8. April sichern.

Kräftesammeln bei der ABDA

ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening zeigte sich nach dem Bundestagsbeschluss erleichtert. In einem Video-Statement erklärte sie, sie sei froh, dass die Politik verstanden habe und als „Korrektiv zum Gesundheitsministerium“ reagiert habe. Nun wolle man Kraft sammeln, um in den nächsten Wochen dafür zu kämpfen und zu argumentieren, dass die Regelungen auch über den 1. August hinaus gelten werden.

Mit dem Gesetz werden überdies die Regelungen zur Blut- und Plasmaspende geändert, um mehr Spendewillige zu gewinnen. Zudem erhalten Kinder- und Jugendärzte ab 1. April fast alle Untersuchungen und Behandlungen in voller Höhe vergütet. Ausgewählte Leistungen der Kinder- und Jugendpsychiatrie werden zudem entbudgetiert. |

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