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Flexible Austauschregeln bleiben vorerst erhalten – ABDA kämpft weiter

ABDA will dauerhafte Verstetigung im ALBVVG und kündigt Öffentlichkeitskampagne an

ks | Die Parlamentarier haben sich bewegt: Ein Änderungsantrag zu einem Gesetz, mit dem die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) umstrukturiert werden soll, soll die flexiblen Abgaberegeln aus der SARS-CoV-2-Arzneimittelver­sorgungsverordnung für nicht verfügbare Arzneimittel zumindest vorübergehend gesetzlich fixieren. Damit kann eine Regelungslücke und in der Folge ein Versorgungschaos ab Ostersamstag vermieden werden. Die ABDA ist dankbar für die Verschnaufpause, appelliert nun aber eindringlich an Bundesgesund­heitsminister Karl Lauterbach (SPD), auch den Entwurf für das Engpass-Gesetz entsprechend anzupassen.

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