DAZ aktuell

Baustelle „Notdienst“ kommt aufs Tablett

Bundesapothekerkammer lädt zum Werkstattgespräch

jb/ral | Der Notdienst muss reformiert werden. Das zeichnet sich schon seit Langem ab. Aber wie soll die Reform aussehen? Ende März will sich die Bundesapothekerkammer in einem Werkstattgespräch mit dem Thema beschäftigten.

Derzeit sind für die Organisation des Notdiensts in Deutschland noch die 17 Apothekerkammern zuständig. Und es gibt wohl kaum eine Apothekerkammer, die sich aktuell nicht mit dem Thema Notdienst beschäftigen muss. Der Grund: die seit Jahren stetig sinkende Apothekenzahl gefährdet das ursprüngliche Konzept. Will man die Versorgungsdichte aufrechterhalten, bedeutet das zwangsläufig eine Mehrbelastung für die Verbleibenden. Und zwar in einem Ausmaß, das für den einen oder anderen nicht mehr tragbar ist. Ein paar Kammern sind von der Organisation in festen Notdienstkreisen daher bereits abgerückt. Sie koordinieren die Notdienste für das ganze Kammergebiet mithilfe einer Software. Diese Art der Verteilung hat die Apothekerkammer Westfalen-Lippe schon Anfang 2012 eingeführt. Anlass für die Umstellung war damals die Zentralisierung des ärztlichen Notdiensts von 340 auf 67 Notdienstpraxen. Im Jahr 2015 folgten Schleswig-Holstein und Nordrhein. Die Dienste werden dabei nach einem anderen Konzept als bei den etablierten Notdienstkreisen verteilt.

Problemfall Grenzgebiet

Ein Problem, das auch bei dieser Software-gesteuerten Notdienstplanung bleibt: Die Organisation des Notdienstes ist zwar die hoheitliche Aufgabe der Kammern, allerdings lassen sich nicht alle Probleme auf Kammerebene lösen. Da geht es zum Beispiel um die Grenzgebiete. So kommt es immer wieder vor, dass es sehr große oder sehr kleine Abstände zwischen diensthabenden Apotheken gibt, weil die Dienste oft nicht kammerübergreifend abgestimmt sind. Aber auch die rechtlichen Rahmenbedingungen können die Kammern selbst nicht ändern. So kommt beispielsweise immer wieder die Frage auf, ob wirklich eine Dienstbereitschaft rund um die Uhr erforderlich ist. Zudem dürfte die im Koali­tionsvertrag verankerte Reform der Notfallversorgung auch den apothekerlichen Notdienst berühren.

BAK erkennt Reformbedarf an

Das sieht man offenbar nun auch bei der Bundesapothekerkammer (BAK) so – dem Vernehmen nach gab es Druck aus einzelnen Kammern. Die BAK lädt daher die Präsidenten und Geschäftsführer der 17 Apothekerkammern am 30. März nach Berlin zu einem Werkstattgespräch zum Thema Notdienst ein. Auf der Agenda stehen die rechtlichen Rahmenbedingungen, die geplante Reform der Notfallversorgung sowie der Reformbedarf. So soll der Tagesordnung zufolge das Notdienstsystem der Apothekerkammer Westfalen-Lippe vorgestellt und weitere Optionen diskutiert werden, etwa die Flächendeckung, die Ausstattung und das Personal.

An Ideen, was man tun könnte, mangelt es sicher nicht. So hat beispielsweise BVDAK-Chef Stefan Hartmann vor Kurzem vorgeschlagen, die ABDA solle jetzt die Struktur des Apothekennotdiensts in die Hand nehmen. Mit Blick auf die stetig sinkende Zahl der Apotheken hierzulande hält er es für notwendig, die Regelung der Dienst­bereitschaft komplett neu und bundesweit EDV-gestützt aufzustellen. |

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