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Ersatzkassen geben freie Hand

Lieferproblem Kinderarzneimittel

jb/ral | Nicht lieferbar? Die Ersatzkassen lassen Apotheken bei Kinderarzneimitteln jetzt befristet freie Hand: Sind verordnete Präparate nicht lieferbar, können sie abgeben, was möglich ist, also bestellt, importiert oder hergestellt werden kann.
Foto: DAZ/Alex Schelbert

Engpässe, insbesondere bei Kinderarzneimitteln, beschäftigen die Apotheken bundesweit. Um die Situation zu entspannen, haben in Bayern auf Initiative der Landesregierung Vertreter von Pharmaindustrie, Ärzte- und Apothekerschaft sowie Krankenkassen eine Taskforce gebildet. Sie hat beschlossen, dass für Arzneimittel für Kinder, die auf der Liste versorgungskritischer Arzneimittel des BfArM stehen, sowie für Paracetamol- und Ibuprofen-haltige Fiebersäfte die Mehrkosten für Rezepturen bis 25. Januar 2023 übernommen werden, sofern es sich um Wirkstoffverordnungen handelt. Die Ersatzkassen, also TK, Barmer, DAK, KKH, hkk und HEK, haben sich dieser Regelung auf Bundesebene mittlerweile angeschlossen und gehen sogar noch einen Schritt weiter. Sie bezahlen die Rezepturen auch, wenn keine Wirkstoffe, sondern Fertigarzneimittel verordnet sind. Zudem verzichten sie auf die Genehmigung bei Importen. Somit können Apotheken in den kommenden Wochen, wenn Arzneimittel für Kinder verordnet und diese nicht lieferbar sind, alles abgeben, was möglich ist, also was an Lager ist, bestellt, importiert oder hergestellt werden kann. |

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