Gesundheitspolitik

Kommentar: Unter den Teppich gekehrt

Dr. Christine Ahlheim

Wenn es noch eines weiteren Beweises der mangelnden Wertschätzung der Apotheker durch Gesundheitsminister Lauterbach bedurft hätte, so liegt er nun mit dem Referentenentwurf zum Arzneimittel-Lieferengpass­bekämpfungs- und Versorgungs­verbesserungsgesetz vor. Nicht nur, dass darin den Apothekern die Verstetigung der Austauschregeln und eine angemessene Vergütung des Engpassmanagements verweigert wird. Das Tüpfelchen auf dem i der Missachtung ist die im Gesetz enthaltene Neufassung des Pflichttextes in der Arzneimittelwerbung, der zukünftig mit „… und fragen Sie Ihre Ärztin oder Ihren Arzt oder fragen Sie in Ihrer Apotheke“ enden soll.

Dass dieser überhaupt geändert wird, zeigt, dass man im Gesund­heitsministerium nicht den Unterschied zwischen dem grammatikalischen und dem biolo­gischen Geschlecht kennt – schließlich kann sowohl „der Mensch“ als auch „die Person“ ein Mann oder eine Frau sein. Entsprechend ist „der Apotheker“ keine Geschlechts-, sondern eine Berufsbezeichnung, die männ­liche und weibliche Approbierte gleichermaßen umfasst. Doch das nur nebenbei – ein Schlag ins Gesicht der Apotheker ist, dass sie es offenbar dem Ministerium nicht mehr wert sind, als akademische Heilberufler in einem Atemzug mit den Ärzten genannt zu werden. Mit der Formulierung „… fragen Sie in Ihrer Apotheke“ wird der Heilberufler „Apotheker“ einfach unter den Teppich gekehrt, statt ihn als kompetenten Ansprechpartner in allen Fragen rund um das Arzneimittel zu würdigen.

Vielleicht ist das aber auch gar keine böse Absicht und der Satz sollte nur nicht zu lang werden. Dann kann es nur eine Lösung geben: Alles beim Alten lassen.

Das könnte Sie auch interessieren

Praxen und Apotheken müssen gewinnbringend sein

Null geht nicht!

Komplexe Sachverhalte einfach erklärt – Folge 13: Gendermedizin

Es ist „kompliziert“

ALBVVG-Regierungsentwurf beschlossen / 50 Cent-Zuschlag für Apotheken und Großhandel geplant

Kabinett ebnet Engpassgesetz den Weg

Die Heimversorgung im Lichte des Antikorruptionsgesetzes

Gesetz mit Abschreckungspotenzial

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.