Gesundheitspolitik

Auslegung des ALBVVG: BMG bestärkt Kassen-Sicht

Abgaberangfolge, Retax und 50-Cent-Zuschlag: Absage an DAV-Interpretation

ks | Am 27. Juli dieses Jahres ist das Arzneimittellieferengpassgesetz (ALBVVG) in Kraft getreten. Mit ihm wurden im Sozialgesetzbuch V flexiblere Abgabe-Regelungen im Fall von Lieferengpässen sowie (Null-)Retaxverbote verankert. Zudem sieht die Arzneimittelpreisverordnung jetzt einen 50-Cent-Engpass-Zuschlag für Apotheken vor und es gibt eine ergänzende Regelung zur Abrechnung von Teilmengen. Doch rasch zeigte sich: Die neuen Bestimmungen bieten Interpretationsspielraum.

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