Gesundheitspolitik

Bewährungsstrafe für Apothekerin – Revision folgt

Urteil im Glucose-Prozess: Zwei Jahre auf Bewährung / Verteidigung zieht vor den Bundesgerichtshof

ks/dpa | Im „Kölner Glucose-Prozess“ ist am vergangenen Donnerstag das Urteil gefallen. Die Apothekerin, die laut Anklage für den Tod einer Schwangeren und ihres ungeborenen Babys verantwortlich sein soll, wurde vom Landgericht Köln wegen fahrlässiger Tötung und unterlassener Hilfeleistung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Rechtskräftig ist die Entscheidung nicht: Die Verteidigung der Apothekerin hält sie für unzutreffend und fehlerhaft – und kündigte an, beim Bundesgerichtshof Revision einzulegen.

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