Gesundheitspolitik

Nur noch 20 Packungen Paxlovid

ks | Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat kürzlich darauf hingewiesen, dass von ihm zentral und auf Grundlage der Medizinischer Bedarf Versorgungssicherstellungsverordnung beschaffte Arzneimittel gegen COVID-19 (Paxlovid, Lagevrio) nicht exportiert werden dürfen. Auch die Allgemeinverfügung, die u. a. Bezug und Abgabe antiviraler, oral einzunehmender Arzneimittel gegen COVID-19 regelt, stellt klar, dass es verboten ist, mit diesen Arzneimitteln, deren Eigentümer das BMG ist, Handel zu treiben. Das bedeutet, dass Apotheken die Mittel nur bei Vorlage einer ärztlichen Verordnung zulasten des Bundesamtes für Soziale Sicherung ab­geben dürfen – nicht aber an Selbstzahler. Offenbar gab es jedoch illegale Exporte. Um hier vorzubeugen, hat das BMG nun besagte Allgemeinverfügung angepasst. Apotheken dürfen die antiviralen Arzneimittel seit 19. Januar 2023 nicht mehr unbegrenzt, sondern nur noch bis zu 20 Therapieeinheiten bevorraten. Bereits vor diesem Stichtag aus­gelieferte Packungen dürfen sie allerdings im Vorrat behalten. |

Das könnte Sie auch interessieren

Verdacht auf illegale Exporte

BMG begrenzt Paxlovid-Vorräte der Apotheken

Veröffentlichungen im Bundesanzeiger

Das Paxlovid-Dispensierrecht für Ärzte kommt

Apotheken dürfen nur noch 20 Packungen bevorraten, Klinikapotheken 50

Illegaler Handel mit Paxlovid – BMG begrenzt Apothekenvorräte

Paxlovid-Abgabe durch Ärzte

Overwiening: Verantwortungsloser Aktionismus

Stellungnahme zur Änderung der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung

ABDA: Direkte Paxlovid-Abgabe durch Ärzte wird das Problem nicht lösen

Formulierungshilfen für Änderungsanträge zum COVID-19-Schutzgesetz

BMG will erleichterte Abgaberegeln für Apotheken bis 7. April 2023 verlängern

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.