Gesundheitspolitik

AG Bürokratieabbau

ABDA-Arbeitsgruppe erarbeitet Maßnahmenkatalog

ks | Beim vergangenen Deutschen Apothekertag (DAT) gab es einen Leitantrag zum Bürokratieabbau, nun setzt die ABDA ab Frühjahr eine Arbeitsgruppe ein.

Die Zeit ist gut, das Anliegen in die Politik zu tragen. Denn die Ampelkoalition hat sich nicht nur im Koalitionsvertrag ein „Büro­kratieabbaupaket“ versprochen. Konkret hieß es dort: „Wir überprüfen das SGB V und weitere Normen hinsichtlich durch tech­nischen Fortschritt überholter Dokumentationspflichten.“ Und: „Wir verstetigen die Verfahrens­erleichterungen, die sich in der Pandemie bewährt haben.“

Mittlerweile sind diese Versprechen sogar ein gutes Stück weit ins Sozialgesetzbuch V geflossen. Mit dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz wurde nämlich ein neuer Absatz 4 in § 220 SGB V eingefügt. Der verspricht nicht nur eine GKV-Finanzreform, sondern einen Bürokratieabbau. Danach soll das Bundesministerium für Gesundheit bis zum 30. September 2023 „Empfehlungen zum Bürokratieabbau im Gesundheitswesen und Vorschläge für gesetzliche Vorgaben, die eine Offenlegung der Service- und Versorgungsqualität der Krankenkassen anhand von einheitlichen Mindestkriterien ermöglichen“, erar­beiten.

Für die ABDA ist das ein „besonders geeigneter Anknüpfungspunkt für die Umsetzung des DAT-Beschlusses“, wie es in einem Rundschreiben heißt. Der geschäftsführende ABDA-Vorstand habe daher beschlossen, eine Arbeitsgruppe mit Beteiligung der Antragsteller des DAT-Beschlusses zu bilden, die eine Bestandsaufnahme zu den bürokratischen Belastungen für Apotheken durchführen soll. Ziel sei, Vorschläge für einen Maßnahmenkatalog zum Bürokratieabbau zu erarbeiten. Ein Thema soll dabei allerdings ausgeklammert bleiben: die Präqualifizierung. Diese wurde schon beim DAT gesondert behandelt und soll auch bei der ABDA unabhängig von anderen Bürokratiefragen bearbeitet werden. Weiterhin heißt es, die Arbeitsgruppe solle bei ihren Überlegungen berücksichtigen, dass die notwendigen ordnungsrechtlichen Rahmenbedingungen sowie sozialrechtlichen Vertragsregelungen – sofern sie geeignet und verhältnismäßig gestaltet sind – nicht per se als „unnötige Bürokratie“ eingestuft werden können.

Die Beratungen der Arbeitsgruppe sollen voraussichtlich im kommenden Frühjahr stattfinden. Die ABDA-Mitgliedsorganisationen können ihre Anregungen einbringen. |

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