Gesundheitspolitik

DAV bittet BMG um Klarstellung

Apotheken und Kassen sind uneins über Auslegung der ALBVVG-Regeln

ks | Seit fast zwei Monaten sind im Sozialgesetzbuch V zumindest einige der von Apotheken lange eingeforderten Austauschregeln für nicht lieferbare Arzneimittel verankert. Zudem gibt es gesetzliche Retaxausschlüsse sowie neue Preisregelungen in der Arzneimittelpreisver­ordnung. Allerdings bieten die gesetzgeberischen Vorgaben Interpretationsspielraum – und Deutscher Apothekerverband (DAV) und GKV-Spitzenverband können sich in einigen Punkten nicht auf eine gemeinsame Lesart verständigen. Der DAV hat daher das Bundesgesundheitsministerium um Klarstellung gebeten.

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