Gesundheitspolitik

Rx-Boni landen erneut in Luxemburg

Schadenersatzprozess von DocMorris: BGH will werberechtliche Seite klären lassen

ks | Die einst von DocMorris gewährten Boni bei der Einlösung von Rezepten sind noch immer ein Fall für die Gerichte. Ganz aktuell geht es um die Frage: Muss die Apothekerkammer Nordrhein (AKNR) dem niederländischen Arzneimittelversender wegen früherer Verbotsverfügungen mehrere Millionen Euro Schadenersatz zahlen? Das muss derzeit der 1. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) klären. Am vergangenen Donnerstag wurde eine Entscheidung in Karlsruhe erwartet. Doch der BGH hat das Verfahren erst einmal ausgesetzt (Beschluss vom 13. Juli 2023, Az.: I ZR 182/22). Er hat den Europäischen Gerichtshof (EuGH) angerufen, um vorab einige wichtige Fragen klären zu lassen. Das ist durchaus nachvollziehbar. Es geht dabei darum, wie die diversen Werbe­aktionen des Versenders vor dem EuGH-Urteil von Oktober 2016 unter heilmittelwerberechtlichen Gesichtspunkten zu bewerten sind. Bei der AKNR ist man zuversichtlich, dass ihre Argumente beim EuGH Gehör finden werden.

Liebe Leserin, lieber Leser, dieser Artikel ist nur für Abonnenten der DAZ zugänglich.

Bitte geben Sie Ihre Zugangsdaten ein:

Sie haben noch keine Zugangsdaten, sind aber DAZ-Abonnent?

Registrieren Sie sich jetzt für unsere Online-Inhalte: Darüber hinaus können Sie als registrierter Nutzer bereits beantwortete Fragebögen einsehen, sich einen Überblick über Ihre bereits bei uns erworbenen Zertifikate verschaffen und diese bei Bedarf erneut ausdrucken.

Jetzt registrieren

Noch kein DAZ-Abonnent?

Ihre Vorteile

  • Online-Zugriff auf alle Artikel
  • 8 Ausgaben der DAZ
  • 4 Ausgaben der PTAheute
  • LorryBag als Willkommensgeschenk

Nur innerhalb Deutschlands.