Gesundheitspolitik

Berufung zu Opiumtinktur zurückgewiesen

Hanseatisches Oberlandesgericht entscheidet zur Rechtsstellung von Opiumtinktur

tmb | Das Hanseatische Ober­landesgericht hat aktuell in einer neuen Entscheidung zur Rechtsstellung von Opiumtinktur Berufung einer Apotheke gegen ein Urteil des Landgerichts Hamburg zurückgewiesen. Auch das Oberlandesgericht stuft die in Apotheken ohne Veränderung abgefüllte Opiumtinktur als zulassungspflichtiges Fertigarzneimittel ein. (Urteil vom 15. Juni, Az.: 3 U 43/21)

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