Gesundheitspolitik

Keine Sonntags­lieferung mit Mayd?

Erstes Urteil aus Köln

ks | Die Auslieferung von Apothekenprodukten via Schnelllieferdienst an Sonn- und Feiertagen ist unlauter und damit unzulässig. Das hat das Landgericht Köln im Fall eines mit dem Berliner Start-ups Mayd kooperierenden Kölner Apothekers entschieden. Es sah Verstöße gegen landesrechtliche Regelungen des Feiertags- und Landöffnungsgesetzes. Eine für alle Apotheken verbindliche Entscheidung ist dies noch nicht. (Urteil vom 20. April 2023, Az. 81 O 70/22)

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