Gesundheitspolitik

Botox im Backoffice: Strafbefehl für PKA

dpa/az | Weil sie im Hinterzimmer einer Krefelder Apotheke Botox-Spritzen gesetzt hat, ist eine Apothekenangestellte zu einem Jahr Gefängnis auf Bewährung verurteilt worden. Das Krefelder Amtsgericht verhängte vergangene Woche Mittwoch einen entsprechenden Straf­befehl gegen die 30-Jährige, nachdem diese nicht zur Verhandlung erschienen war.

Die Staatsanwaltschaft hatte ihr einen Verstoß gegen das Heilpraktikergesetz zur Last gelegt. Ohne Zulassung hatte die pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte im Hinterzimmer der Apotheke und bei sich zu Hause Frauen in 23 Fällen Botox, Hyaluron und Cortison gespritzt. So habe sie mindestens 1225 Euro nebenbei verdient. Nun muss sie als Geldauflage 2500 Euro an die Staatskasse zahlen. Nach Angaben eines Gerichtssprechers hatte sich die PKA vor dem Gerichtstermin zwar kurzfristig krank gemeldet, dabei aber ihre Verhandlungsunfähigkeit nicht nachgewiesen.

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. |

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