Gesundheitspolitik

ABDA fordert Anhebung des Fixzuschlags auf 12 Euro

Gesamtvorstand beschließt Forderungskatalog / Im Fokus: Honorar, Handlungsfreiheit und Retaxverfahren

cha | Die Apotheker müssen derzeit einen Tiefschlag nach dem anderen verkraften: Erst die Honorarkürzung seit dem 1. Februar und nun sollen ihnen im Arzneimittel-Lieferengpass­bekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVGG) die erleichterten Abgaberegeln weitgehend verweigert und sie mit 50 Cent für das Engpass­management abgespeist werden. Als Reaktion hat die ABDA jetzt einen Katalog mit 10 Forderungen an die Politik veröffentlicht.

In den ersten drei Punkten des Forderungskatalogs, den der Gesamtvorstand der ABDA am vergangenen Dienstag beschlossen hat, geht es um die wirtschaftliche Absicherung der Apotheken. Dazu soll das in der Arzneimittelpreisverordnung festgelegte „Fixum“ von derzeit 8,35 Euro netto auf 12,00 Euro erhöht werden. Zudem soll geregelt werden, dass dieses Fixum „durch einen regelhaften Mechanismus jährlich an die Kostenentwicklung angepasst werden (muss), ohne dass es gesonderter Maßnahmen des Gesetz- oder Verordnungsgebers bedarf“. Darüber hinaus fordert die ABDA die Einführung einer zusätzlichen regelmäßigen Pauschale für jede Betriebsstätte; diese „dient der Grundsicherung der Flächendeckung und soll für jede Betriebsstätte gleich hoch sein“.

© Kai Felmy

Eine weitere wichtige Forderung im Katalog betrifft die „Handlungsfreiheit für Apotheken für die schnelle Patientenversorgung“. Die größeren Entscheidungsfreiheiten ermöglichten eine schnelle Versorgung der Patienten, vermieden gefährliche Therapieverzögerungen, insbesondere auch bei Lieferengpässen, und entlasteten die verordnenden Ärzte von bürokratischem und zeitlichem Aufwand, heißt es.

Im fünften Punkt des Katalogs wird ein zentrales Anliegen der Apotheker aufgegriffen: die Reduzierung von Retaxationsverfahren auf das sachlich gebotene Maß. Dabei soll eine vollständige Verweigerung der Bezahlung des Preises des abgegebenen Arzneimittels verboten werden, wenn der Versicherte entsprechend der ärztlichen Verordnung versorgt wurde. Teilretaxationen sollen auf den Betrag beschränkt werden, der sich aus dem Zuschlag ergibt.

Der sechste Punkt des Katalogs befasst sich mit dem Engpass-Ausgleich. Hier wird für den zusätzlichen Aufwand bei der Bewältigung von Lieferengpässen „ein angemessener finanzieller Ausgleich“ gefordert. Anders als in der Stellungnahme zum ALBVVG (s. unten rechts) wird hier jedoch kein konkreter Betrag genannt.

Weitere Punkte des Katalogs sind:

  • Beseitigung der finanziellen Risiken aus dem Inkasso des Herstellerrabattes für die Krankenkassen
  • Schaffung einer Rechtsgrund­lage für die Arzt-Apotheker-Kooperation beim Medikationsmanagement
  • Einschränkung des Präqualifizierungsverfahrens
  • Einzelmaßnahmen zum Bürokratieabbau.

Den Katalog im Wortlaut finden Sie auf der Webseite der ABDA im Newsroom. |

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