Gesundheitspolitik

Prognosen und Wünsche fürs neue Jahr (1)

Prognosen und Wünsche fürs neue Jahr (1)

Handlungsbedarf beim Apothekenhonorar!

Die bislang vorliegenden Zahlen zeigen, dass 2022 für die Apotheken ein Jahr mit stark rückläufigen Corona-Sonderumsätzen war. Zwar sind zugleich die Rezeptumsätze gestiegen. Doch dabei wurden Umsätze mit einzelhandels­üblichen Margen durch Rx-Umsätze mit niedrigen Apothekenmargen ersetzt, was im Effekt die Roh­gewinne deutlich reduziert hat. In Kombination mit den erhöhten Betriebskosten ist das durchschnittliche Betriebsergebnis um etwa 30 Prozent gegenüber 2021 eingebrochen. Eine schon jetzt sichtbare Folge: Per Saldo sind 2022 fast 400 Apotheken aus dem Markt ausgeschieden.

Dr. Frank Diener

Foto: Treuhand Hannover

Im Jahr 2023 wird die apothekenspezifische Inflationsrate erneut stark wachsen: Die Personalkosten steigen schon aus tariflichen Gründen um weitere 3 Prozent und wegen der Personalknappheit werden übertarifliche Zulagen oder Zahlungen von Inflationsausgleichsprämien erforderlich. Die Energiekosten werden sich trotz Strom- und Gaspreisbremsen mindestens verdoppeln. Die IT-Dienstleister erhöhen die monat­lichen Gebühren und die Großhändler verschlechtern die Einkaufskonditionen. Lieferengpässe bei einigen Hundert gängigen Arzneimitteln sind aufwendige Zeitfresser, führen zu Mehrarbeit, verteuern so die Personalkosten und führen zu Mindererträgen. Völlig zur Unzeit kommt die Erhöhung des Zwangsrabattes, der die durchschnittliche Apotheke mit 7000 Euro p. a. treffen wird. Diese Belastungen summieren sich für eine Durchschnittsapotheke 2023 auf rund 30.000 Euro und werden, wenn nicht gegen­gesteuert wird, ungebremst aufs Betriebsergebnis durchschlagen. Bei realistischer Betrachtung hat eine bereits durchoptimierte Apotheke außer Einschränkungen bei den Öffnungszeiten jedoch nur wenige Möglichkeiten zum Gegenlenken.

Die Gretchenfrage ist deshalb, ob die Politik die überfällige Anpassung der Apothekenvergütung bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln endlich angeht. Seit 2004 ist der Fixzuschlag nur ein einziges Mal angehoben worden: 2013 von 8,10 auf 8,35 Euro je Rx-Packung – damit wurde die Erhöhung der Betriebskosten seit 2004 jedoch nur zu 10 Prozent abgedeckt. De facto sind die Betriebskostensteigerungen bei der Apothekenvergütung seit 20 Jahren unberücksichtigt geblieben. Betriebswirtschaftlich ist Handlungsbedarf gegeben. Oder werden die Apotheken vom Wirtschafts- und Gesundheits­ministerium nicht mehr als systemrelevante Akteure angesehen?

Dr. Frank Diener, Generalbevollmächtigter der Treuhand Hannover GmbH Steuerberatungsgesellschaft

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