Adexa-Info

Viel Arbeit in der Rechtsberatung

Was beschäftigt die ADEXA-Mitglieder?

Mit wachsenden Mitgliederzahlen steigt auch die Zahl an Rechtsanfragen in der ADEXA-Rechtsberatung.
Foto: WoGi/AdobeStock

Seit Jahresbeginn befassen sich viele Anfragen mit dem neuen Gehaltstarifvertrag. Stimmt eigentlich die Berufsjahresgruppe, in die ich eingestuft werde? Darf meine übertarifliche Bezahlung einfach abgeschmolzen werden? Sollte ich mit Blick auf die Übernahme durch einen neuen Inhaber die Geltung des Tarifvertrages sicherheitshalber vorher im Arbeitsvertrag festhalten? Hier melden sich sogar Apothekenleitungen, die sich offenbar von ihren eigenen Verbänden nicht richtig informiert fühlen.

„Saisonal bedingt gab es auch schon Fragen zum Fasching bzw. Karneval“, erzählt ADEXA-Rechtsanwältin Christiane Eymers. „Auch wenn viele Veranstaltungen verschoben wurden, gibt es in manchen Gegenden die betriebliche Übung, für traditionelle „Feiertage“ freizubekommen. Mitglieder möchten dann wissen, wie sich das in der Pandemie auswirkt.“

Auch das Thema Impfen beschäftigt einige angestellte Apothekerinnen und Apotheker. Eymers weiß: „Hier entwickelt sich das Berufsbild gerade weiter und führt vereinzelt zur Verunsicherung.“

Wiedereinsteigerinnen melden sich zum Beispiel mit dem Wunsch, früher als geplant in Teilzeit aus der Elternzeit zurückzukommen. Dazu die ­ADEXA-Juristin: „Hier lautet eine Empfehlung von ADEXA, in der Elternzeit immer im Kontakt mit der Apothekenleitung zu bleiben, damit es in solchen Fällen keine Überraschungen und mögliche Enttäuschungen gibt.“ Ob und in welchem Umfang ein Anspruch auf Teilzeit besteht, hängt von der Größe des Betriebes bzw. des Filialverbundes ab. Aber auch die konkreten betrieblichen Rahmenbedingungen spielen eine Rolle.

Das Überprüfen von neuen Arbeitsverträgen sowie von Zeugnissen ist auch immer wieder ein Thema, bei dem die ADEXA-Rechtsanwältinnen Probleme lösen oder sogar vorbeugen können.

Da die Belastungen der Apothekenteams in der Pandemie weiter gestiegen sind, liegen immer öfter auch die Nerven blank. Da kommen manchmal auch Mobbingvorwürfe auf. ADEXA bietet dazu eine Mobbing-Sprechstunde an (siehe Kasten). Eymers: „Nicht selten können solche Situationen durch eine bessere Kommunikation gelöst werden. Aber manchmal ist es auch ratsam, die Apotheke zu wechseln. Der derzeitige Fachkräftemangel erleichtert das für die Angestellten.“

Tipps und Empfehlungen ergeben sich übrigens auch manchmal beim Austausch unter Kolleginnen und Kollegen in den Online-Meetings, die die Regionalen Geschäftsstellen während der Pandemie als digitale Alternative zu den ADEXA-Infotreffen anbieten. ADEXA-Mitglieder werden dazu per E-Mail eingeladen, wenn sie eine aktuelle E-Mail-Adresse in der Hauptgeschäftsstelle hinterlegt haben (Formular für Änderungen: www.­adexa-online.de/mitgliedsdaten). |

ADEXA-Sprechstunden

Abendsprechstunden

Arbeitsrechtliche Beratung können ADEXA-Mitglieder am Abend zu folgenden Zeiten in Anspruch nehmen:

  • Mittwoch, 20.00 – 21.00 Uhr: Rechtsanwältin Christiane Eymers, Tel. (0 40) 22 86 43 64
  • Donnerstag, 20.00 – 21.00 Uhr: Rechtsanwältin Minou Hansen, Tel. (0 40) 80 03 08 17

Filialleitungssprechstunde

Ein Angebot für Mitglieder, die als Filial­leitung tätig sind oder werden wollen:

  • Mittwoch, 13.30 – 14.30 Uhr: Rechtsanwältin Minou Hansen, Tel. (0 40) 80 03 08 17

Mobbingsprechstunde

Ein offenes Ohr und Beratung für Mitglieder, die am Arbeitsplatz Mobbing erleben:

  • Mittwoch, 14.00 – 16.00 Uhr: Barbara Wenzel, Tel. (0 40) 36 09 27 42

Bitte beachten Sie: Aufgrund der Rechtsschutzordnung darf ADEXA Rechtsauskünfte nur Mitgliedern erteilen.

Auf unserer Website www.adexa-online.de können Sie online Mitglied werden.

Sigrid Joachimsthaler

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