DAZ aktuell

AMK warnt vor Cannabis zu Genusszwecken

Statement veröffentlicht

ral | In Politik und Gesellschaft wird derzeit die Einführung der kontrollierten Abgabe von Cannabis in lizenzierten Geschäften an Erwachsene zu „Genusszwecken“ diskutiert. Die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) warnt in einem auf ihrer Website veröffentlichten Statement dringend hiervor.

Durch die Freigabe von Cannabis zu Genusszwecken solle der Schwarzmarkt eingedämmt, die Produkt­qualität erhöht und der Jugendschutz gestärkt werden, erläutert die AMK eingangs die Intention, die hinter der politischen Diskussion steckt. Diesen vermeintlichen Vorteilen stehen aus AMK-Sicht allerdings schwerwiegende Nachteile gegenüber, die sich bereits seit der Möglichkeit, Cannabis als Arzneimittel zulasten der GKV zu verordnen, zeigten. „Seitdem verzeichnet die AMK regelhaft Meldungen zu unerwünschten Wirkungen und anderen Risiken zu Cannabis-­haltigen Arzneimitteln, die auch auf eine missbräuchliche Anwendung schließen lassen“, heißt es in dem Statement. Neben dem kurzfristigen, berauschenden Gefühl verringere Cannabis die Aufmerksamkeit, schränke die Psychomotorik ein und induziere Apathie; das Risiko für Arbeits- und Verkehrsunfälle steige, warnt die AMK. Kritisch ist aus ihrer Sicht zudem, dass bei genetischer Vorbelastung schon ein einmaliger Konsum eine Psychose auslösen könne. Vor ­allem Jugendliche seien gefährdet: „Mit Blick auf die aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse sollte jeg­licher Cannabisgebrauch im Kindes- und Jugendalter vermieden werden“, so die AMK. Sie fürchtet, dass es durch die Freigabe von Cannabis zu Genusszwecken vermehrt zu Cannabiskonsumstörungen kommt, die Erfahrungen aus den Legalisierungs­ländern würden hierauf hindeuten. |

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