DAZ aktuell

Wie eine Impfpflicht aussehen könnte

Vier Initiativen im Bundestag

ks/dpa | In den vergangenen Wochen haben Bundestagsabgeordnete, teilweise fraktionsübergreifend, Anträge und Gesetzentwürfe zum Thema Impfpflicht erarbeitet. Am interessantesten aus Apothekensicht ist bislang der Gesetzentwurf von sieben Vertretern der Ampel­koalition. Dieser sieht unter anderem eine Verlängerung der COVID-19-Impfungen in Apotheken vor.

Die AfD-Fraktion hat einen Antrag vorgelegt, der eine Impfpflicht generell ablehnt. Die Union hat einen längeren Antrag für ein „Impfvorsorge­gesetz“ erarbeitet, der den Aufbau eines Impfregisters vorsieht. Einen präventiven Impfpflichtbeschluss zum jetzigen Zeitpunkt lehnt die CDU/CSU-Fraktion ab – stattdessen spricht sie sich für einen „gestuften Impfmechanismus“ aus, den Bundestag und Bundesrat bei verschärfter Pandemielage in Kraft setzen könnten. Dieser könnte dann auch eine Impfpflicht vorsehen, jedoch nur für bestimmte besonders gefährdete Bevölkerungs- und Berufsgruppen. Eine weitere Parlamentarier­gruppe um den FDP-Abgeordneten Andrew Ullmann feilte zu Redaktionsschluss dieser DAZ noch an einem Antrag, bei dem eine Beratungspflicht im Mittelpunkt stehen soll. Falls damit keine ausreichende Impfquote erreicht werden kann, soll es eine befristete Impfpflicht ab 50 Jahren geben.

Den bislang konkretesten Vorschlag haben vergangene Woche Freitag sieben Bundestagsabgeordnete von SPD, FDP und Grünen vorgelegt. Unter anderen der gesundheitspolitische Sprecher der Grünen Janosch Dahmen, die FDP-Politikerinnen Agnes Strack-Zimmermann und Katrin Helling-Plahr sowie die Pflegebeauftragte der SPD Heike Baehrens plädieren für eine Impfpflicht ab 18 Jahren. Ihr Entwurf sieht vor, dass die Krankenkassen zunächst bis zum 15. Mai 2022 alle Erwachsenen persönlich kontaktieren und über Beratungs- und Impfmöglichkeiten informieren, z. B. bei Ärzten oder anderen Stellen im Gesundheitssystem. Dann müssen sich diese bis 1. Oktober impfen lassen. „Menschen, die dreimal geimpft (oder geimpft und genesen) sind, können dies ganz einfach digital zum Beispiel per Smartphone oder analog etwa in der nächsten Apotheke nachweisen. Sie haben ihre Pflicht damit schon erledigt“, erläutern die Abgeordneten. Alle anderen hätten eine angemessene Zeit, sich zu informieren, sich beraten und schließlich impfen zu lassen. Für Menschen, die sich aus gesundheit­lichen Gründen nicht impfen lassen können oder Frauen, die am Beginn ihrer Schwangerschaft stehen, soll es keine Impfpflicht geben. Wer trotz Information und Beratungsangebot bis zum Herbst kein Impfangebot wahrnimmt, muss mit einem Bußgeldverfahren rechnen. Das Gesetz soll bis zum 31. Dezember 2023 befristet sein. Bis dahin soll es alle drei Monate auf seine Wirksamkeit überprüft werden. Die Ergebnisse der Prüfung müssen laut Entwurf dem Bundestag vorgelegt werden.

Außerdem schlagen die Abgeordneten vor, die COVID-19-Impfungen in den Apotheken zu verlängern. Bislang läuft die Regelung im § 20b Infek­tions­schutzgesetz, nach der neben Zahnmedizinern und Tierärzten auch Apotheke gegen COVID-19 impfen dürfen, zum Ende dieses Jahres aus. Diese Regelung soll ebenfalls bis Ende 2023 gelten. Zudem soll die Möglichkeit festgeschrieben werden, dass der Bundestag die Maßnahmen aufhebt oder um ein Jahr verlängert. |

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