DAZ aktuell

Eilantrag abgelehnt

Karlsruhe zur Impfpflicht

ks | Das Bundesverfassungsgericht hat einen Eilantrag abgelehnt, die ab 15. März greifende einrichtungsbezogene Impf- bzw. Nachweispflicht auszusetzen. Die Verfassungsbeschwerden im Hauptsacheverfahren werden nun fortgeführt. (Beschluss vom 10.02.2022, Az.: 1 BvR 2649/21)

Im Dezember 2021 hatte die Ampel­koalition in einem ihrer ersten Gesetze beschlossen, eine einrichtungs- und unternehmensbezogenen Pflicht zum Nachweis einer COVID-19-Impfung, Genesung oder Kontraindikation einzuführen. Mittlerweile mehren sich die kritischen Stimmen gegen die temporär geltende Norm des § 20a Infek­tionsschutzgesetz. Einige Betroffene ­zogen gegen die neue Pflicht vor das Bundesverfassungsgericht. Dieses hat nun den Eilantrag zur Außervollzugsetzung der Norm abgelehnt. Auch wenn derzeit keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken bestünden – Zweifel wegen der für § 20a IfSG gewählten gesetzlichen Regelungstechnik einer „doppelten dynamischen Verweisung“ haben die Richter dennoch: Die Vorschrift verweist nämlich auf die COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung, die ihrerseits wiederum auf Webseiten des Paul-Ehrlich-Instituts und des Robert Koch-Instituts verweisen – ein Geflecht, das zuletzt auch beim verkürzten Genesenenstatus für Ärger sorgte. Allerdings: Die abschließende Prüfung der Verfassungsmäßigkeit der Norm behält sich das Bundesverfassungsgericht für das Hauptsacheverfahren vor. Die im Eilverfahren nötige Folgenabwägung kommt zunächst zum Ergebnis, dass die den Beschwerdeführenden drohenden Nachteile in ihrem Ausmaß und ihrer Schwere nicht diejenigen Nachteile überwiegen, die bei einer vor­läufigen Außerkraftsetzung der ange­griffenen Regelung für vulnerable Menschen zu besorgen wären. |

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