Arzneimittelsicherheit

Informationen über unerwünschte Wirkungen

AMK/ck | In der Rubrik „Wichtige Mitteilungen“ informiert die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) über Fälle, in denen die Arzneimittelsicherheit infrage gestellt oder gefährdet ist. Die Meldungen der Arzneimittelkommission umfassen Stufenplanmitteilungen des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) und des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI), Rückrufe und Überprüfungen von Fertigarzneimitteln, wichtige Informationen über fragwürdige Arznei- oder Nahrungs­ergänzungsmittel und zur Arzneimittelsicherheit. Nachfolgend finden Sie eine Zusammenstellung der wichtigsten Hinweise aus dem vergangenen Jahr. Angegeben sind jeweils die Heftnummer, in der die Mitteilung veröffentlicht war, sowie die Seitenzahl.

Rote-Hand-Brief zu Sehstörungen unter Crizotinib bei Kindern

Pfizer Pharma GmbH informierte in einem Rote-Hand-Brief zum Risiko von Sehstörungen bis hin zum Verlust des Sehvermögens bei Kindern, die mit dem Proteinkinase-Inhibitor Crizotinib (Xalkori®) behandelt werden. Crizotinib ist bei bestimmten großzelligen Lymphomen und inflammatorischen myofibroblastischen Tumoren bei Kindern ab sechs Jahren zugelassen. Sehstörungen sind eine bekannte Nebenwirkung, und da Kinder Veränderungen der Sehkraft oft nicht spontan berichten, sollten sie auf Sehstörungen untersucht werden: vor Beginn der Behandlung eine ophthalmologische Basisuntersuchung, Nachuntersuchungen nach einem Monat und dann alle drei Monate bzw. bei Auftreten visueller Symptome. Treten Sehstörungen auf, sollte die Dosis reduziert oder Crizotinib abgesetzt werden, sofern keine andere Ursache für die Sehstörung erkennbar ist. (DAZ 46, S. 98)

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Diclofenac-Belastung des Abwassers reduzieren

Hinweise zur Ökotoxizität von Diclofenac

Das Umweltbundesamt fand in Untersuchungen aus den Jahren 2009 bis 2011 auffallend hohe Konzentrationen des nichtsteroidalen Antirheumatikums Diclofenac in der Umwelt. Die Ökotoxizität von Diclofenac ist bereits in (Labor-)Studien zu Leber- und Nierenschäden bei Geiern und Regenbogenforellen dokumentiert worden. Das Problem ist, dass Diclofenac mit den derzeit gesetzlich vorgeschriebenen Verfahren der Abwasserbehandlung in Kläranlagen nur teilweise eliminiert werden kann. Bereits niedrige Konzentrationen von Diclofenac können aquatische Ökosysteme negativ beeinflussen. Dabei hängt der Eintrag in den Wasserkreislauf von der Art der Anwendung ab: Nach oraler Aufnahme wird Diclofenac zu einem großen Teil verstoffwechselt, nach topischer Applikation gelangt der Wirkstoff verstärkt in das Abwasser, vor allem, wenn direkt nach Anwendung die Hände gewaschen werden. Um das Verständnis der Patienten zum umweltbewussten Umgang mit topischen Diclofenac-haltigen Arzneimitteln zu verbessern, bittet die AMK, folgende Hinweise an die Patienten weiterzu­geben. Patienten sollten

  • nur die für eine Anwendung nötige Menge entnehmen und auftragen
  • die Hände nach dem Auftragen zuerst mit einem Tuch abwischen, erst danach mit Wasser waschen
  • die Stelle, auf der das Gel angewendet wurde, erst nach ausreichender Einwirkzeit waschen
  • Restmengen und das Primärpackmittel nur über den Restmüll und nicht über das Abwasser entsorgen. (DAZ 2, S. 87)

Risiko schwerer Leberschäden unter Cladribin

Cladribin (Mavenclad®) ist ein immunsuppressiv wirkendes Nukleosid-Analogon zur Behandlung der hochaktiven schubförmigen multiplen Sklerose. Merck Healthcare Germany informierte über Leberschädigungen im Zusammenhang mit Cladribin. Ein genauer Mechanismus ist nicht bekannt, einige Patienten hatten bereits Lebererkrankungen, oder es waren aus der Vorgeschichte Leberschäden bekannt. Eine Dosisabhängigkeit konnte klinisch nicht belegt werden, die Zeit bis zum Einsetzen der Symptomatik war unterschiedlich. Die meisten Fälle traten innerhalb von acht Wochen nach der ersten Einnahme auf. Patienten sollten auf Symptome einer Leberschädigung achten: Übelkeit, Erbrechen, Bauchschmerzen, Müdigkeit, Appetitverlust, gelbe Haut oder Augen und dunkler Urin. (DAZ 7, S. 87)

Neue Zusammensetzung von Levothyroxin-Tabletten

Im Januar informierte der Zulassungsinhaber Berlin Chemie AG über eine geänderte Hilfsstoffzusammensetzung der Levothyroxin-Tabletten Berlthyrox®, durch die die Stabilität des Wirkstoffs verbessert werden soll. Um zwischen ursprünglicher und neuer Zusammensetzung eindeutig zu unterscheiden, wurde die Bezeichnung in L-Thyroxin BC geändert. Es wird betont, dass die Art der Einnahme und (Routine-)Kontrolle durch den Arzt bei L-Thyroxin BC gegenüber der alten Formulierung unverändert ist. Aufgrund des engen therapeutischen Fensters von Levothyroxin kann sich die Schilddrüsenstoffwechsellage verändern. Darum sollten nach einer Umstellung die Patienten engmaschig kontrolliert werden. Es sollte nicht zu der alten Formulierung (Berlthyrox®) zurückgewechselt werden, wenn mit der Einnahme der neuen Formulierung (L-Thyroxin BC) begonnen wurde. Auf der BfArM-Website steht eine Patienteninformation als Download zur Verfügung. (DAZ 2, S. 86)

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Infliximab ist plazentagängig und konnte bis zu zwölf Monate nach der Geburt im Serum von Säuglingen nachgewiesen werden, deren Mütter den Antikörper bekamen.

Infektionsrisiko unter Infliximab

In einem Rote-Hand-Brief wurde über das Risiko schwerwiegender Infektionen nach Gabe von Lebendimpfstoffen bei mit Infliximab exponierten Säuglingen berichtet. Der monoklonale Anti-TNF-α-Antikörper ist zugelassen zur Behandlung der rheumatoiden Arthritis, Morbus Crohn, Colitis ulcerosa, ankylosierender Spondylitis, Psoriasis-Arthritis und Psoriasis. Infliximab ist plazentagängig und wurde bis zu zwölf Monate nach der Geburt im Serum von Säuglingen nachgewiesen, die in utero mit dem Antikörper Kontakt hatten. Da bei diesen Säuglinge das Infektionsrisiko erhöht sein kann, sollen exponierte Säuglinge bis zwölf Monate nach der Geburt nicht mit Lebendimpfstoffen (z. B. BCG-Impfstoff) geimpft werden. Zu einem früheren Zeitpunkt ist das möglich, falls ein klinischer Nutzen für den Säugling besteht und kein Infliximab-Serumspiegel beim Säugling nachweisbar ist oder Infliximab nur im ersten Trimester der Schwangerschaft eingesetzt wurde. Auch über die Muttermilch erreicht Infliximab Säuglinge. Die systemische Exposition eines gestillten Säuglings ist zwar voraussichtlich gering, da der Antikörper zum Großteil im Gastrointestinaltrakt abgebaut wird. Aber Säuglinge, die gestillt werden, während die Mutter Infliximab erhält, sollten keinen Lebendimpfstoff erhalten, es sei denn, im Serum des Säuglings ist der Antikörper nicht nachweisbar. (DAZ 10, S. 101)

Fehldosierungen bei Acetylsalicylsäure-haltigen Arzneimitteln mit Standardzulassung

Das BfArM informierte im Dezember über das Risiko einer potenziellen Fehldosierung bei Arzneimitteln, die Acetylsalicylsäure (ASS) 100 mg enthalten und über eine Standardzulassung vertrieben werden. Das Problem ist, dass die Einnahmehinweise dieser Präparate nur die üblichen Dosierungen zur analgetischen Anwendung bei Kindern (50 bis 600 mg täglich) nennen. Daher kann es zu Verunsicherungen bzw. Compliance-Problemen oder zu Überdosierungen kommen, wenn ASS 100 mg zur Thromboseprophylaxe indiziert ist und Patienten ASS-Präparate unter Nutzung einer Standardzulassung verordnet bekommen oder erhalten. Seit Anfang 2015 erreichten die AMK über 30 Meldungen, es wurde über Unsicherheiten, Verärgerung und Compliance-Probleme berichtet bis hin zum eigenständigen Absetzen des Arzneimittels. Die AMK bittet bei der Abgabe von ASS 100 mg die Indikation des Arzneimittels mit der intendierten Anwendung abzugleichen und eventuell die verordnende Praxis zu informieren. (DAZ 48, S. 95)

Obeticholsäure nicht bei dekompensierter Leberzirrhose

Obeticholsäure (Ocaliva® Filmtabletten) sind bei Patienten mit dekompensierter Leberzirrhose oder mit einer vorherigen hepatischen Dekompensation kontraindiziert, darauf weist der Hersteller hin. Der Farnesoid-X-Rezeptor-Agonist ist indiziert zur Behandlung der primären biliären Cholangitis (PBC). Obeticholsäure sollte bei PBC-Patienten mit dekompensierter Zirrhose abgesetzt, bei diagnostizierter dekompensierter Zirrhose oder Dekompensationsereignis nicht an­gesetzt werden. (DAZ 23, S. 77)

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Mit Tierarzneimittelnpräpariertes Futter sollte möglichst sofort verabreicht werden.

Einnahme Pergolid-haltiger Tierarzneimittel durch Menschen

Von März bis November 2022 berichtete das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit bereits vier Mal über eine versehent­liche Einnahme von Pergolid-haltigen Arzneimitteln für Pferde durch Menschen, die danach über gesundheitliche Beschwerden klagten. Das Mutterkornderivat wirkt als Dopaminrezeptor-Agonist und wird beim equinen Cushing-Syndrom eingesetzt. Pergolid kann beim Menschen zu Schwindel, Lethargie, Erbrechen, Blutdruckabfall und Bewusstlosigkeit führen. Entweder verwechselten die Personen das für die Tiere bestimmte Präparat mit ihren eigenen Arzneimitteln, oder sie verzehrten Lebensmittel, die mit dem Tierarzneimittel präpariert waren. Es wird empfohlen, mit Tierarzneimitteln präpariertes Futter möglichst sofort zu verabreichen oder das Futter sicher und gekennzeichnet zu lagern. (DAZ 48, S. 96)

Meningeomrisiko unter Chlormadinon und Nomegestrol

Nach der Auswertung von zwei epidemiologischen Kohortenstudien in Frankreich informierten Zulassungsinhaber zum Meningeom-Risiko bei Chlormadinon- und Nomegestrol-haltigen Arzneimitteln: Es besteht ein kumulativer, dosisabhängiger Zusammenhang. Chlormadinon­acetat oder Nomegestrolacetat sind bei Patientinnen mit einem bestehenden Meningeom oder einem Meningeom in der Vorgeschichte kontraindiziert. Frauen, die Chlormadinon- oder Nomegestrol-haltige Arzneimittel einnehmen, sind auf Meningeome zu überwachen. Wenn ein Meningeom diagnostiziert wird, muss die Behandlung dauerhaft eingestellt werden. (DAZ 45, S. 103)

Rote-Hand-Brief zu Terlipressin-haltigen Arzneimitteln

Die Zulassungsinhaber Ter­lipressin-haltiger Arzneimittel informierten zum erhöhten Risiko schwerer Atem­insuffizienz und Sepsis oder septischem Schock bei Patienten mit hepatorenalem Syndrom Typ 1 (HRS-1). Das Prohormon Terlipressin ist ein Analogon des Peptidhormons Vasopressin, das kontrahierend auf die glatte Muskulatur der abdominellen Organe wirkt. Es wird parenteral zur Behandlung des hepatorenalen Syndroms, von Ösophagus­varizen­blu­tun­gen und bei Blutungen im Zusammenhang mit Operationen eingesetzt. In Studien traten bei Patienten mit HRS-1 unter Terlipressin mit höherer als bisher bekannter Häufigkeit schwere oder letale Ateminsuffizienzen auf. Zudem kann Terlipressin bei HRS-1-Patienten das Risiko für Sepsis/septischen Schock erhöhen. Aufgrund verminderter Wirksamkeit, erhöhter Mortalität und erhöhtem Risiko für Nebenwirkungen sollte bei fortgeschrittener Nierenfunktionsstörung die Anwendung von Terlipressin vermieden werden, es sei denn, der individuelle Nutzen überwiegt das Risiko. (DAZ 48, S. 94)

Risiko für schwerwiegende kardiale Ereignisse unter Ibrutinib

Der Proteinkinase-Inhibitor Ibrutinib (Imbruvica®) hemmt einen wichtigen Bestandteil des B-Zell-Rezeptor-Signalwegs, der bei Tumoren des lymphatischen Systems pathologisch gestört ist. Janssen-Cilag informierte, dass das Risiko für schwerwiegende, unter Umständen tödliche kardiale Ereignisse bei Patienten im fortgeschrittenen Alter oder bei Patienten mit kardialen Begleiterkrankungen erhöht ist. Kardiale Vorerkrankungen und die Herzfunktion sollten vor der Behandlung überprüft werden. Während der Behandlung sollte auf eine Verschlechterung der Herzfunktion geachtet werden. Die Behandlung kann nach Verbesserung der Symptome wieder aufgenommen werden. (DAZ 44, S. 94)

Verwechslungsgefahr bei Auffrischimpfung mit Spikevax

Moderna Biotech Spain S. L. informierte über versehentliche Unterdosierungen bei der Verabreichung des bivalenten COVID-19-mRNA-Impfstoffs Spikevax (bivalent Original/Omikron BA.1, bivalent Original/Omikron BA.4 – 5). Der bivalente Impfstoff wurde in der Dosierung des monovalenten Impfstoffs verabreicht, was nur der Hälfte der vorgesehenen Dosierung entspricht. Der bivalente COVID-19(Booster)-Impfstoff liegt in einem Mehr­dosen-Behältnis mit blauer Flip-Off-Kunststoffkappe vor. Die korrekte Dosierung beträgt 0,5 ml (25 µg Elasomeran und 25 µg Davesomeran). Die Auffrischungs(Booster)-Dosis des monovalenten Spikevax-Impfstoffs beträgt 0,25 ml (50 µg Elasomeran). Dieser Impfstoff liegt in einer Durchstechflasche mit roter Flip-Off-Kappe vor. Die Hälfte der Dosierung kann am gleichen Tag nachgeholt werden, so der Hersteller. (DAZ 47, S. 112)

Schnellerer Zerfall Carbam­azepin Aristo Retardtabletten

Aristo Pharma GmbH informiert zu einem bemerkbaren, deutlich schnelleren Zerfall von Carbamazepin Aristo 200 mg bzw. 400 mg Retardtabletten, teilweise bereits in der Mundhöhle. Grund sei eine Umstellung des Herstellungsprozesses durch Änderungen des Granulierungsverfahrens. Qualität und Wirksamkeit des Arzneimittels, insbesondere der Retardierung, seien nicht beeinträchtigt. Patienten sollten auf die korrekte Einnahme in aufrechter Körperhaltung und mit zügigem Schlucken der Retardtablette mit ausreichend Flüssigkeit hingewiesen werden. (DAZ 41, S. 109)

Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht

Am 25. Januar 2022 fand die 85. Sitzung des Sachverständigenausschusses für Verschreibungspflicht statt. Zwei Anträge auf Entlassung aus der Verschreibungspflicht wurden abgelehnt:

  • Sildenafil in einer Dosis von 50 mg und einer max. Packungsgröße von 200 mg, Indikation „erektile Dysfunktion bei erwachsenen Männern“
  • Ipratropiumbromid und seine Ester bis zu 0,06% zur intranasalen Anwendung bei Erwachsenen in Kombination mit bis zu 0,05% Xylomet­azolin (DAZ 5, S. 109)

Änderungen in der Verschreibungspflicht

Am 28. Februar 2022 wurde die 20. Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung im Bundesanzeiger veröffentlicht. Von der Verschreibungspflicht ausgenommen werden:

  • „Bilastin und seine Ester“ „in festen Zubereitungen zur oralen Anwendung in Konzentrationen von 20 mg je abgeteilter Form, sofern ... eine Beschränkung der Anwendung auf Erwachsene und Jugendliche ab zwölf Jahren angegeben ist“
  • „Dexibuprofen“ „zur oralen Anwendung ohne Zusatz weiterer arzneilich wirksamer Bestandteile in einer max. Einzeldosis von 200 mg, einer max. Tagesdosis von 600 mg und einer Gesamtwirkstoffmenge von bis zu 4 g pro Packung bei leichten bis mäßig starken Schmerzen und einer Anwendungsdauer von bis zu 4 Tagen“
  • Kombinationen zur oralen Anwendung aus Ibuprofen (in maximaler Einzeldosis von 200 mg und maximaler Tagesdosis von 1200 mg) und Paracetamol (in maximaler Einzel­dosis von 500 mg und maximaler Tagesdosis von 3000 mg) und einer Gesamtwirkstoffmenge von bis zu 4 g Ibuprofen und bis zu 10 g Paracetamol je Packung für die kurz­zeitige symptomatische Behandlung leichter bis mäßig starker Schmerzen
  • „Levodropropizin“ „zur oralen Anwendung bei Erwachsenen und Kindern ab dem vollendeten 2. Lebensjahr zur symptomatischen Therapie des Reizhustens und einer Anwendungsdauer von bis zu 7 Tagen“

Weitere 47 Positionen wurden neu der Verschreibungspflicht unterstellt.

Weiterhin wird § 3a der AMVV angepasst. Da der Markteintritt von Lenalidomid-Generika erwartet wird, gibt es Anpassungsbedarf bei T-Rezeptvordrucken. Die aktuellen Gebrauchsinformation des verordneten Fertigarzneimittels müssen nicht mehr durch die verschreibende Person an den Patienten ausgehändigt werden, weshalb der entsprechende Passus gestrichen wird. Die alten Vordrucke des T-Rezeptes behalten ihre Gültigkeit. Sofern die Aut-idem-Substitution nicht ausgeschlossen wird, ist das zweite Pflichtfeld zu streichen. (DAZ 9, S. 97) |

Melden Sie Arzneimittelrisiken!

Apothekerinnen und Apotheker haben bei der Ermittlung, Erkennung, Erfassung und Weitergabe sowie an der Vorbeugung von Arzneimittelrisiken laut ihrer Berufsordnungen aktiv mitzuwirken. Meldungen zu Verdachtsfällen von Nebenwirkungen und anderer Arzneimittelrisiken stellen einen unverzichtbaren Beitrag zur Wahrung der Patientensicherheit dar und liefern wertvolle Daten, die helfen, Arznei­mittelrisiken möglichst frühzeitig zu identifizieren. Um das Melden zu erleichtern, stellt die AMK entsprechende Berichtsformulare für unerwünschte Arzneimittelwirkungen (UAW) sowie für Qualitätsmängel (QM) bereit. Die AMK möchte für das Melden von Arzneimittelrisiken sensibilisieren, auch um so die Position der Apotheke als primäre Anlaufstelle für Patienten bei Auftreten möglicher Arzneimittelrisiken zu festigen. Patienten sollten verstärkt und insbesondere proaktiv nach Nebenwirkungen befragt werden, die im zeitlichen Zusammenhang mit der Anwendung von Arzneimitteln auftreten können. Grundsätzlich sollte jedes Arzneimittelrisiko gemeldet werden, wenn hierdurch Patienten vor Schäden bewahrt werden können oder die Behandlung verbessert werden kann. Für eine Verdachtsmeldung muss nichts erklärt werden, es reichen Angaben zum identifizierbaren Patienten und Melder, ein verdächtiges Arzneimittel und eine vermutete unerwünschte Wirkung. Die AMK stellt die Meldebögen als Webformular sowie als PDF-Berichtsbogen zur Verfügung, die einfach über den QR-Code erreichbar sind.

(DAZ 9, S. 99; DAZ 42, S. 87)

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