Adexa-Info

Tarifvertrag für Sachsen

So kommentiert der ADEXA-Bundesvorstand

Am 12. Dezember 2022 haben ADEXA und der Sächsische Apothekerverband (SAV) in Hamburg einen Tarifvertrag unterzeichnet, der im Kammerbezirk Sachsen am 1. Januar 2023 in Kraft tritt.
Foto: sjo/Adexa

Andreas May und Tanja Kratt (ADEXA-Tarifkommission) sowie Dr. Reinhard Groß und Dr. Sebastian Michael (v. l.) vom Sächsischen Apothekerverband unterzeichneten den Tarifvertrag für Sachsen.

Tanja Kratt, ADEXA-Bundes­vorstand und Leiterin der Tarifkommission:Wir freuen uns sehr für unsere Mitglieder in Sachsen, dass ein Tarifvertrag abgeschlossen ist. Sachsen hatte ehemals den höchsten Organisationsgrad bei ADEXA, das ist jetzt bereits 25 Jahre her. Insgesamt haben die Verhandlungen zwischen SAV und ADEXA fünf Jahre gedauert. Für so manches ADEXA-Mitglied war das eine sehr lange Zeit. Ohne die Hindernisse durch die Pandemie wäre ein Tarifabschluss sicher schneller möglich gewesen.

Im Tarifvertrag in Sachsen sind zeitgemäße Elemente implementiert, wie beispielsweise extra Honorierungen für Fort- und Weiterbildung sowie eine Vereinbarung zur leistungsorientierten Bezahlung.

Ein besonders großer Erfolg für den Bereich der öffentlichen Apotheken ist aber auch, dass nun wieder bundesweit Tarifverträge gelten.

Alle Tarifverträge online

Sie finden den neuen Tarifvertrag für Sachsen sowie die Tarifverträge für Nordrhein und das übrige Bundesgebiet unter www.adexa-online.de/tarifvertraege

Tariferhöhungen in allen anderen Kammerbezirken

ADEXA-Mitglieder im Tarif­bereich des ADA erhalten ab 1. Januar 2023 eine Gehaltserhöhung um 3,0 Prozent, Mitglieder in Nordrhein eine Erhöhung um 2,0 Prozent. Diese beiden Tarifverträge mit zwei Stufen und einer Laufzeit von 24 Monaten wurden bereits Ende 2021 bzw. Anfang 2022 abgeschlossen.

ADEXA-Bundesvorstand Andreas May: Von unseren Mitgliedern wissen wir, dass Tarifbindung ein wichtiger Aspekt bei der Wahl des Arbeits­platzes ist. Und wir wissen auch, dass die Tarifverträge Sicherheit für beide Seiten bieten, also sowohl für die Beschäftigten als auch für die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber. Damit helfen sie, arbeitsrechtlichen Problemen vorzubeugen.

Jetzt sind diese Spielregeln auch für Sachsen klar. Die Sichtbarkeit dieser sozialen Standards werte ich als ein wichtiges Signal an den Berufsnachwuchs für die öffentlichen Apotheken. |

sjo

Weitere Infos zum Tarifabschluss finden Sie in dieser Ausgabe der DAZ auf Seite 9.

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