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Wegeunfall und Wegerisiko

Kommen Sie unfallfrei durch die kalte Jahreszeit!

In den Wintermonaten steigt das Risiko, auf dem Arbeitsweg einen Unfall zu erleiden. Man spricht von einem Wegeunfall, wenn er sich auf dem unmittelbaren Weg zur Arbeit oder auf dem Rückweg nach Hause ereignet. Hier greift die gesetzliche Unfallversicherung. Der versicherte Weg beginnt ab der Außentür des Wohngebäudes und endet mit der Außentür der Apotheke. Umwege können versichert sein, wenn diese notwendig sind: zum Beispiel wegen einer Umleitung, einer schnelleren Verbindung, bei Fahrgemeinschaften oder um Kinder vor der Arbeit in die Kita oder Schule zu bringen bzw. danach abzuholen.

Wird man aufgrund eines Wegeunfalls arbeitsunfähig, soll man einen Durchgangsarzt (D-Arzt) aufsuchen. Waren Sie zunächst bei Ihrem Hausarzt, wird er Sie an einen D-Arzt überweisen. Ein Wegeunfall muss der Berufsgenossenschaft gemeldet werden, falls Sie länger als drei Tage arbeitsunfähig sind. Dafür ist die Apothekenleitung zuständig. Auch das Wegerisiko ist bei Frost und Eis höher als in den Sommermonaten. Dieser arbeitsrechtliche Begriff hat aber nichts mit dem Unfallrisiko auf dem Arbeitsweg zu tun, sondern mit dem pünktlichen Erscheinen am Arbeitsplatz. Beschäftigte sind dafür verantwortlich, sich auf die Wetterlage – soweit wie möglich – einzustellen. |

Dr. Sigrid Joachimsthaler

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