Aus den Ländern

Landesausschuss der Bayerischen Apothekerversorgung tagte

Laufende Versorgungsleistungen, Anwartschaften und Rentenpunkte sollen erhöht werden

Die Sitzung des Landesausschusses fand am 20. September 2022 in München statt.

Wesentliche Tagesordnungspunkte waren:

1. Geschäftsergebnisse und Jahres­abschluss 2021

Das Geschäftsjahr 2021 zeichnete sich zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2021 durch folgende Zahlen aus (siehe Tab. 1).

Der Landesausschuss stimmte dem von der Bayerischen Versorgungs­kammer als Geschäftsführungsorgan aufgestellten und mit dem uneingeschränkten Testat der Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft versehenen Jahresabschluss 2021 zu und schloss sich dem Lagebericht an. Der Geschäftsführung wurde Entlastung erteilt.

Der Geschäftsbericht 2021 steht demnächst auf der Homepage des Versorgungswerks (www.bapv.de) im Downloadcenter unter Informationen zur Verfügung. Auf Anforderung erhalten die Mitglieder weiterhin ein Druck­exemplar des Geschäftsberichts.

Tab. 1: Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2021 zeichnete sich das Geschäftsjahr 2021 durch diese Zahlen aus
2021
2020
Anwartschaftsberechtigte
31.712 Personen
31.282 Personen
Aktive Mitglieder
27.571 Personen
27.375 Personen
Versorgungsempfänger
13.179 Personen
12.813 Personen
Versorgungsaufwand insges.
295,5 Mio. €
285,7 Mio. €
Beitragseinnahmen
269,2 Mio. €
256,5 Mio. €
Kapitalanlagen (Buchwerte)
9.600,3 Mio. €
9.279,9 Mio. €
Kapitalerträge
415,6 Mio. €
357,4 Mio. €
Durchschnittsverzinsung (GdV)
2,89%
3,33%
Versicherungstechn. Rückstellung
9.652,1 Mio. €
9.302,8 Mio. €
Bilanzsumme
9.730,8 Mio. €
9.371,4 Mio. €
Gesamtkostensatz
1,81%
1,94%

2. Gewinnverwendung/Dynami­sierung 2023/Auffüllung der Rücklage für künftige Leistungs­verbesserungen

Der Landesausschuss hat beschlossen, zum 1. Januar 2023 alle laufenden Versorgungsleistungen, die für die Zeit bis zum 31. Dezember 2022 einge­wiesen sind, um 1,5% sowie die Anwartschaften und Rentenpunkte, denen ein Rechnungszins von 2,5% zugrunde liegt, um 0,5% zu erhöhen. Die Anwartschaften im AV 1 und im AV 2 werden zum 1. Januar 2023 nicht dynamisiert.

Die Entwicklungen auf den Finanzmärkten sowie die derzeit rasant steigende Inflation stellen zentrale Themen dar, mit denen sich Geschäftsführung und Landesausschuss aktuell intensiv auseinandersetzen. Damit auch im nächsten Jahr Leistungsverbesserungen möglich sind, sollen – soweit es die wirtschaftliche Situation zulässt – entsprechende Mittel in die dafür vorgesehene Rücklage eingestellt werden.

3. Änderung der Satzung und der Geschäftsordnung

Der Rentenbemessungsfaktor wurde vom Landesausschuss für das Jahr 2023 durch die Änderungssatzung auf – wie bisher – 1,0000 festgesetzt. Damit entspricht bei Ruhegeldein­weisung im Jahr 2023 ein im Finanzierungssystem seit 1. Januar 2015 erworbener Rentenpunkt einer Euro-Anwartschaft in Höhe von 1 Euro. Durch die Änderungssatzung wurde zudem die rechtliche Grundlage zur Durchführung virtueller Sitzungen geschaffen und Formerfordernisse im Rahmen der Gremienarbeit sowie im Mitgliedschafts-, Beitrags- und Leistungsrecht durch Ersetzung der Schriftform durch die Textform erleichtert.

Die Aufsichtsbehörde muss die Satzungsänderung noch genehmigen.

Die Satzungsänderungen hinsichtlich der Einführung der virtuellen Sitzungen und der Ersetzung des Schriftformerfordernisses durch die Textform erforderten auch Anpassungen in der Geschäftsordnung. Redaktionelle Änderungen, Klarstellungen und Anpassungen an die aktuelle deutsche Rechtschreibung runden die Änderungen der Geschäftsordnung ab.

4. Wirtschaftsplanung

Der Landesausschuss billigte die von der Geschäftsführung aufgestellte Wirtschaftsplanung 2023.

5. Langfristige Steuerung des Finanzierungssystems

In Anbetracht der schon seit Längerem andauernden negativen Ent­wicklungen auf den Finanzmärkten wurden im Landesausschuss die Beratungen über die Möglichkeiten der langfristigen Steuerung des Finanzierungs­systems fortgesetzt und erste Lösungs­ansätze entwickelt. Die Geschäfts­führung ist beauftragt, für das kommende Jahr entsprechende Umsetzungsschritte unabhängig vom Ob und Wie der Umsetzung vorzubereiten.

6. Ende der Amtsperiode

Die Amtsperiode des Landesausschusses läuft Ende des Jahres 2022 aus; die Neuberufung des Gremiums für die Amtsperiode 2023 bis 2026 wird derzeit vorbereitet.

Versorgungswerk im Internet und Kontaktaufnahme

Die Homepage des Versorgungswerks erreichen Sie unter der Internetseite www.bapv.de. E-Mails können Sie an die Adresse bapv@versorgungskammer.de richten.

Telefonisch erreichen Sie Ihr Versorgungswerk unter (0 89) 92 35-71 00, die Fax-Nr. lautet (0 89) 92 35-70 41.

Die Postanschrift des Versorgungswerks ist:

Bayerische Apothekerversorgung
Postfach 81 01 09
81901 München |

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